Preise
Erst-Beratungsgespräch
Ein telefonisches Erst-Beratungsgespräch ist kostenlos
- Gerne nehme ich mir hierfür 30 Minuten Zeit.
- Wir klären, ob eine Hypnose-Behandlung für Ihr Thema und Ihre Veränderungswünsche geeignet ist, wie sich der Behandlungsablauf gestaltet, wie meiner Erfahrung nach die Erfolgsaussichten sind und welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen.
Ersttermin
- Im Ersttermin in meiner Praxis erfolgt ein Vorgespräch, eine ausführliche Anamnese und die Zielvereinbarung.
- Dauer: 120 Minuten
- Mein Honorar: 230,00 €
Folgetermine (Hypnose und/oder Havening-Behandlung)
- Werden nach individuellem Bedarf vereinbart.
- Nach einer Havening-Behandlung erhalten Sie eine Erklärung des Selbst-Havening für die Anwendung zuhause.
- Dauer: 90 Minuten
- Mein Honorar: 180,00 € (inklusive Audioaufnahmen für Selbsthypnose)
Anzahl der Sitzungen
- Bei der Hypnose-Therapie handelt es sich um eine Kurzzeit-Therapie.
- Die Behandlungszeit ist bedeutend kürzer als bei vielen anderen Therapien.
- Die Anzahl der Sitzungen hängt von verschiedenen Faktoren ab und besonders von den einzigartigen Besonderheiten eines jeden Einzelnen.
- Eine Prognose kann erst nach einer ausführlichen Anamnese gestellt werden.
- Nach meiner Erfahrung reichen in den meisten Fällen 4-5 Hypnosesitzungen aus.
Raucherentwöhnung
- Bei der Raucherentwöhnung genügt erfahrungsgemäß eine Intensiv-Sitzung.
- Diese Sitzung umfasst eine ausführliche Anamnese, eine Havening-Behandlung mit anschließender Hypnosesitzung.
- Im Anschluss erhalten Sie eine Broschüre mit wertvollen Tipps und Informationen für die ersten Wochen der rauchfreien Zeit.
- Dauer: 230 Minuten
- Mein Honorar: 398,00 € (inklusive Audioaufnahmen für Selbsthypnose)
Kinder und Jugendliche
Erst-Beratungsgespräch
Ein telefonisches Erst-Beratungsgespräch ist kostenlos.
- Gerne nehme ich mir hierfür 30 Minuten Zeit.
- Wir klären, ob eine Hypnose-Behandlung für das Thema und die Veränderungswünsche Ihres Kindes geeignet ist, wie sich der Behandlungsablauf gestaltet, wie meiner Erfahrung nach die Erfolgsaussichten sind und welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen.
- Vor einem ersten Termin in meiner Praxis übersende ich per E-Mail einen Anamnese-Fragebogen mit Einwilligung zur Behandlung Ihres Kindes, den ich bitte vor dem Termin in meiner Praxis, ausgefüllt und unterzeichnet von den Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten, an mich zurückzusenden.
Ersttermin
- Im Ersttermin in meiner Praxis erfolgt ein ausführliches Gespräch im Beisein der Mutter und/oder des Vaters, eine ausführliche Anamnese und die Zielvereinbarung.
- Dauer: 120 Minuten
- Mein Honorar: 190,00 €
Folgetermine (Hypnose und /oder Havening-Behandlung)
- Werden nach individuellem Bedarf vereinbart.
- Nach meiner Erfahrung reichen in den meisten Fällen 2-3 Hypnosesitzungen aus.
- Die Anzahl der Sitzungen hängt von verschiedenen Faktoren ab und besonders von den einzigartigen Besonderheiten eines jeden Einzelnen.
- Eine Prognose kann erst nach einer ausführlichen Anamnese gestellt werden.
- Die Hypnose-Sitzungen finden ohne Beisein der Eltern statt, was erfahrungsgemäß problemlos funktioniert.
- Dauer: 90 Minuten
- Mein Honorar: 170,00 €
Bezahlung
Die Sitzungen sind jeweils im Anschluss per Kartenzahlung oder bar zu bezahlen. Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung, wenn gewünscht, mit Diagnose.
Erstattung der Kosten
- Die gesamten Kosten werden von einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
- Von den privaten Krankenversicherungen, privaten Zusatzversicherungen oder der Beihilfe werden die entstehenden Behandlungskosten möglicherweise nicht oder nur teilweise übernommen. Für eine entsprechende Klärung wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Versicherung.
- Die Erstattungen der privaten Krankenversicherung, der privaten Krankenzusatzversicherung oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Die GebüH gilt seit dem Jahr 1985; die Gebühren wurden seitdem nicht mehr angehoben. Sie sind Grundlage der Leistungszusage der Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe.
Vorteile als Selbstzahler
- Für die Kostenübernahme verlangen Krankenkassen einen psychologischen Befund mit Angabe der psychischen Störung.
- Die Beantragung der Kostenerstattung und die Befundstellung an die Krankenkassen entfallen. Sie genießen den Vorteil absoluter Diskretion und Schweigepflicht.
- Bei einer anstehenden Verbeamtung laufen Sie nicht Gefahr einer Verweigerung wegen einer Psychotherapie.
- Da bei der Krankenversicherung keine Diagnose hinterlegt wird, kann dies auch Vorteile beim Abschluss oder Wechsel zu anderen Versicherungsgesellschaften haben.
- Außerdem sind die Kosten gemäß § 33 EstG als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.
Ihr Termin
- Ihre Zeit ist mit genauso wichtig wie meine!
- In meiner Praxis gibt es keine Wartezeiten.
- Die Termine sind so gehalten, dass die Anonymität eines jeden Einzelnen gewährleistet ist. Sie begegnen während Ihrer Anwesenheit in meiner Praxis keiner weiteren Person.
- Für die Versäumung eines fest vereinbarten Termins stelle ich ein Ausfallhonorar in Rechnung, das dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht.
- Dies gilt nicht, wenn Sie mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne Ihr Verschulden am Erscheinen verhindert waren.